.

Was muss hierzu gemacht werden?

als Bestätigung zur sicheren Herstellung von Maschinen, unvollständigen Maschinen und Anlagen macht der Hersteller eine Konformitätserklärung oder eine Einbauerklärung.

Beides dient dazu dem Betreiber zu bestätigen, dass das Gesetz und die Verordnungen für sichere Maschinen eingehalten wurde und das Produkt in Verkehr gebracht werden kann.

Der Hersteller muss vor dem Inverkehrbringen und/oder der Inbetriebnahme einer Maschine folgende Arbeiten erledigen:

– sicherstellen, dass die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt sind

– sicherstellen, dass die technischen Unterlagen verfügbar sind

– die erforderlichen Informationen, wie die Betriebsanleitung, zur Verfügung stellen

– die zutreffenden Konformitätsbewertungsverfahren durchführen

– eine EG-Konformitätserklärung ausstellen und sicherstellen, dass   sie der Maschine beiliegt

– die CE-Kennzeichnung anbringen

Dabei wird im Verfahren unterschieden zwischen Maschinen und unvollständigen Maschinen.

Hier wollen wir den Herstellern und den Inverkehrbringer europaweit einen Mehrwert bieten und können das gesamte Zertifizierungsverfahren übernehmen.