Die EU-Maschinenrichtlinie stellt viele Hersteller vor hohe Hürden – dies muss nicht sein!
Das Gesetz in der EU und auch in der Schweiz verlangt vom Maschinenhersteller sichere Maschinen und sichere Anlagen.
was sind sichere Maschinen oder eine sichere Anlage?
Die Theorie lässt hier keinen Spielraum, da der Hersteller das Bundes Gesetz über Produktesicherheit einhalten muss. Darunter folgt die Verordnung über Produktesicherheit und die Verordnung über Sicherheit von Maschinen.
Abgeleitet aus dem Gesetz und den Verordnungen kommt nun die EU-Maschinenrichtlinie ins Spiel und die dazu harmonisierten EU-Normen.
Jeder Maschinen-und Anlagehersteller ist verpflichtet seine Produkte nach dem Stand der Technik zu entwickeln und mit CE-Zertifizierung zu bestätigen, alle möglichen und sinnvollen Massnahmen zur Personensicherheit getroffen zu haben.
Diese Tatsache bringt viele Hersteller von Anlagen, Maschinen oder unvollständigen Maschinen in Schwierigkeiten, die getroffenen Massnahmen prozessrichtig zu dokumentieren.
Hier wollen wir den Herstellern von Anlagen, Maschinen oder unvollständigen Maschinen einen Mehrwert bieten, indem wir das gesamte Konformitätsverfahren mit dem Kunden Schritt für Schritt begleiten und dieses nach den allgemein gültigen Regeln der Technik und den harmonisierten Normen anwenden, bis hin zur CE-Zertifizierung.